Nachdem bereits in einem der Bände des Geschichtsvereines Hösbach mit dem Titel: „Hösbach in der Presse von anno dazumal“ von der Unterafferbacher Kerb von 1889 als einem gefährlichen Pflaster berichtet wurde, scheint ein weiterer Bericht von einem schlimmen Vorfall auf der Kerb, der sich 10 Jahre zuvor ereignete, dies zu bestätigen.
Beobachter am Main vom 29.10.1879
Vom Vorspessart, 28. Okt.
Eine eigenthümliche Feuerwehr-Uebung kam am vergangenen Sonntag in Unterafferbach vor. Dort wurde nämlich Kirchweihe gefeiert, wobei Tanzmusik nicht fehlen durfte. Gegen Abend kam nun die freiw. Feuerwehr von Wenighösbach aus Damm zurück, wo sie dem 10jährigen Stiftungsfeste der dortigen Feuerwehr beiwohnte. Dieselbe nahm ihren Heimweg über Unterafferbach, um doch auch am Kirchweih-Vergnügen Antheil zu nehmen. Nachdem dieselbe eine Zeit lang sich in der Wirthschaft des P. Kraus gütlich gethan und von den Strapazen des Tages ausgeruht hatte, begab man sich in das Tanzlokal des Wirthes Maidhof. Einige Feuerwehr-Mitglieder betheiligten sich am Tanze und zwar in ihrer Ausrüstung mit den Feuerwehr-Beilen an der Seite. Da sie auf erfolgte Aufforderung diese Waffen nicht weglegten, so entstand bald ein Wortwechsel, welcher schnell in Thätlichkeiten überging. Man griff zu den Messern, was zur Folge hatte, daß 2 junge Männer von Unterafferbach tödtlich getroffen zusammenstürtzten. Der eine davon ist heute Nacht seiner Verwundung bereits erlegen und am Aufkommen des anderen wird sehr gezweifelt. Das ist wieder ein trauriger Beweis von den schlimmen Folgen der Tanzmusiken, zeigt aber auch, wie leicht die freiw. Feuerwehr ihren Beruf vergessen kann, besonders, wenn hochmüthige Leute darunter sind, denen es weniger um die Erfüllung ihres ernsten Berufes zu thun ist, als vielmehr darum, sich sehen zu lassen und, wie man sagt, ein Männchen zu spielen. Daß der wahre Beruf der Feuerwehr ein schwerer und ernster ist, das weiß Jedermann zu würdigen, aber auch um so größere Mißbilligung finden solche Ausschreitungen! – (Wie wir hören, soll bereits Einer als der That Beschuldigte in die hiesige Frohnveste eingebracht worden sein.)